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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Elektro-Alarmbau Häring

Allgemeines
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge, Leasing- und sonstige Leistungen. Abweichungen - auch auf Grund abweichender AGB oder sonstiger Bedingungen des Käufers - bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Unser Katalogangebot ist freibleibend und unverbindlich. Artikeländerungen in Farbe und Design behalten wir uns ausdrücklich vor.

Lieferfristen
Dem Besteller ist bekannt, dass wir nicht Hersteller der von uns angebotenen Waren sind. Daher gelten genannte Lieferzeiten nur für Waren, die sich im Lager befinden. Für alle Waren, die von uns bestellt werden müssen, sind genannte Lieferzeiten stets unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand unser Lager verlassen hat. Die Lieferfrist verlängert sich bei Verzögerungen unserer Vorlieferanten und Transporteure, die von uns nicht gewollt und beeinflussbar sind. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben. Zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist ist der Besteller erst dann berechtigt, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, es sei denn, es ist ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart worden. Bei Wahren die eine längere Lieferzeit als 4 Wochen benötigen werden, behalten wir uns vor, diese aus der Bestellung nach Rücksprache mit dem Besteller zu streichen und müssen bei der nächsten Bestellung Neu angegeben werden. Bestellungen die unter einem Warenwert von 50 € liegen wird ein Mindermengenzuschlag von 5 € verrechnet.

Lieferfristen
Dem Besteller ist bekannt, dass wir nicht Hersteller der von uns angebotenen Waren sind. Daher gelten genannte Lieferzeiten nur für Waren, die sich im Lager befinden. Für alle Waren, die von uns bestellt werden müssen, sind genannte Lieferzeiten stets unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand unser Lager verlassen hat. Die Lieferfrist verlängert sich bei Verzögerungen unserer Vorlieferanten und Transporteure, die von uns nicht gewollt und beeinflussbar sind. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben. Zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist ist der Besteller erst dann berechtigt, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, es sei denn, es ist ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart worden. Bei Wahren die eine längere Lieferzeit als 4 Wochen benötigen werden, behalten wir uns vor, diese aus der Bestellung nach Rücksprache mit dem Besteller zu streichen und müssen bei der nächsten Bestellung Neu angegeben werden. Bestellungen die unter einem Warenwert von 50 € liegen wird ein Mindermengenzuschlag von 5 € verrechnet.

Lieferumfang
Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.

Annulierungskosten
Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für den entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

Verpackung und Versand
Verpackungen werden Eigentum des Bestellers und von uns berechnet. Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.

Abnahme und Gefahrenübergang
Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Mangels abweichender Vereinbarung (Lieferung durch uns) erfolgt die Übergabe in Schaffhausen. Bei einer Lieferung durch uns geht die Gefahr mit der Übergabe der Sache an die Transportperson über - d. h., der Besteller hat die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung der Sache bei deren Versendung zu tragen. Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch uns bzw. nach der Ablieferung durch die Transportperson zu untersuchen, und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns innerhalb von 10 Tagen Mitteilung zu machen. Unterlässt der Besteller die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Bestellers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Erklärt der Besteller, er werde die Ware nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes zum Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über.

Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise sind freibleibend und gelten ab Lager Schweiz oder im Streckengebiet ab Schweizer Werk zuzüglich Versandkosten. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als 6 Woche liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhungen den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt. Wir liefern per Post oder Spedition und berechnen zur Zeit 11,50 € für das erste Paket einer Lieferung. Jedes weitere Paket wird mit zur Zeit 6,50 € in Rechnung gestellt. Erfolgt die Lieferung per Nachnahme, wird für das erste Paket zur Zeit 18,50 € und für weitere Pakete zur Zeit 6,50 € in Rechnung gestellt. Zusätzlich erhebt die DHL eine Nachnahmegebühr von 3 €. Sonderwünsche des Kunden sowie Auslandsporti werden separat in Rechnung gestellt und können auf Wunsch angefragt werden. Wir behalten uns vor, die Versandkosten angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Bei Palettensendungen werden Speditionskosten und Mautgebühren individuell berechnet. Zu Ihrer Sicherheit wird eine Transportversicherung für 0,85 % vom Warenwert abgeschlossen. Für Auslandslieferungen behalten wir uns vor, die Verpackung gesondert zu berechnen.

Rückgaberecht
Der Besteller ist berechtigt, die Ware 20 Tage nach Ablieferung ohne Angabe von Gründen an uns zurückzusenden. Die Waren sind in der Originalverpackung und ohne Gebrauchsspuren zurückzusenden. Für die Rücksendung ist der der Lieferung beiliegende Rechnungskopie zu verwenden. Wird der Rechnungskopie nicht verwendet, so trägt der Besteller die Kosten der Buchhaltung von 15 €. Das Rückgaberecht ist ausgeschlossen für Waren, die nach Bestellerspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Bestellers zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind (insbesondere Gebrauchsartikel, wie Batterien, Akkus, Lampen etc.).

Gewährleistung
Wir übernehmen in folgender Weise die Haftung für Mängel an den Liefergegenständen: Während eines Zeitraumes von 2 Jahren nach Übernahme des Liefergegenstandes hat der Besteller einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern, die zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorgelegen haben. Ist der Mangel nicht innerhalb der 20 Tagesfrist nach Ablieferung angezeigt worden, so trägt der Besteller die Beweislast für das Vorliegen eines Fehlers zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge liefern wir nach unserer Wahl Ersatz oder bessern nach. Hierfür steht uns eine angemessene Frist zur Verfügung. Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen, keinen Ersatz liefern oder sind für den Besteller weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Besteller anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Die Mängelrüge ist in Textform vorzubringen. Den rechtzeitigen Zugang der Mängelrüge hat der Besteller nachzuweisen. Die Mängelrüge muß die Person des Erklärenden benennen und der Abschluss der Mängelrüge durch Unterschrift, Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Eine Mängelrüge per E-Mail mit einer entsprechenden Nachbildung der Namensunterschrift ist ausreichend. Natürlicher Verschleiß ist in jedem Falle von der Gewährleistung ausgeschlossen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind darüber hinaus Verbrauchsartikel, wie Batterien, Akkus, Lampen, Speichermedien etc. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haften wir nur in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Eventuelle Schadenersatzansprüche sind, soweit diese auf leichte Fahrlässigkeit unsererseits beruhen, beschränkt auf die Höhe des Kaufpreises und auf solche Schäden, die in Folge anderweitiger Beschaffung der Ware entstehen.

Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns an den Liefergegenständen das Eigentum bis zur Zahlung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmung des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung findet oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird. Bei Verwendung gegenüber Unternehmern und Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem öffentlich rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes: Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder Nachbearbeitung weiter verkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für uns. Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf unser Eigentum hinzuweisen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als der Wert ihr zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

Haftung aus Delikt
Schadenersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch für Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.

Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen werden auf den Tag der Absendung der Ware ausgestellt. Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Liefergegenstandes ohne Abzug von Skonto zur Zahlung fällig. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Diese sind sofort in bar zu zahlen. Der Besteller kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Verzugszinsen berechnen wir mit 8 % p. a. über dem Basiszinssatz. Diese sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen oder wenn der Besteller eine geringere Belastung nachweist. Ist der Besteller Unternehmer, Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtlich Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten Gegenansprüche des Besteller nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen. Als Währung für die sich aus diesem Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen gilt der € Euro. Wünscht der Besteller den Rechnungsbetrag in CHF zu bezahlen muss er dies auf dem Bestellschein klar und deutlich vermerken. Wie werden dann den aktuellen Umrechnungskurs unserer Hausbank (Kantonalbank Schaffhausen) verwenden.

Rücktrittsrecht
Wir behalten uns vor, bis zum Vorliegen einer positiven Kreditauskunft, Vorkasse oder Zahlung per Nachnahme zu verlangen. Im Falle einer negativen Kreditauskunft sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Gleiches gilt, wenn in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung eintritt. Kommt der Besteller mit einer fälligen Zahlung in Rückstand oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages oder von dem gesamten Vertrag zurückzutreten, oder für die weiteren Lieferungen Barzahlung oder Sicherstellung der Ware zu verlangen, ohne dass es einer vorherigen Nachfristsetzung bedarf.

Dienstleistung und Montagen
Dienstleistungen und Montagen sowie Instandhaltungen von Anlagen werden in der Regel so schnell wie möglich durchgeführt. Der Montagedienst oder der Instandhaltungsdienst erfolgt in der Regel nur Während der Geschäftszeit des Auftragnehmers. Bei Inaspruchnahme des Montagen oder Instandhaltungsdienstes außerhalb der Geschäftszeiten werden die entstehenden Mehrkosten gemäß den jeweils gültigen Verrechnungssätzen des Auftragnehmers gesondert in Rechnung gestellt. Die vom Auftraggeber zu tragenden Kosten werden, wenn nicht abweichend vor Beginn des Auftrages vereinbart, nach Materialverbrauch Arbeitszeit Fahrtzeit und Kilometer zu den bei der Gesellschaft üblichen Sätzen zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt; Wegezeiten gilt als Arbeitszeit. Die Anlagen werden nach dem Stand der Technik und mit Einhaltung der VDE, DIN, und VDS Richtlinien montiert. Ist Dies aus baulichen Gründen, Altbestand von bestehenden Anlagen oder auf Wunsch des Auftraggebers nicht möglich ist der Auftraggeber oder Betreiber der Anlage verantwortlich. Eine darüber hinausgehende Haftung wird nicht übernommen. Insbesondere wird nicht für Schäden gehaftet, die als Folge von strafbaren Handlungen (z.B. Raub, Diebstahl, Einbruchdiebstahl) gegenüber Personen, dem Eigentum oder dem Vermögen des Auftraggebers oder Dritten entstehen. Ausgeschlossen sind in jedem Fall Ersatzansprüche für Folgeschäden, z.B. bei Nichtfunktionieren der Anlage, Einbruch, Kosten der Polizei bzw. Feuerwehr bei Gefahrenmeldungen und bei Bedienungsfehler der Anlage.

Datenschutz
Die für die Abwicklung notwendigen Daten werden gespeichert. Alle personenbedingten Daten werden vertraulich behandelt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Konstanz. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, ist, wenn der Besteller Unternehmer, Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, dass für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

Sonstiges
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Sollte eine Bestimmung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werben, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

Geschäftsführer: Jürgen Häring

Stand Juli 2008

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